Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen für alle Rechtsformen und Unternehmen.
Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen für alle nicht buchführungspflichtigen Unternehmen.
Bilanzbericht mit Plausibilitätsbeurteilung (von den meisten Banken im Rahmen von Basel II gefordert).
Erstellung von Anhang und verkürzter Bilanz für offenlegungspflichtige Unternehmen
Führung der Anlagenbuchführung einschließlich der optimalen Abschreibungssteuerung
Ausführliche Jahresabschlussbesprechung, auf Wunsch auch gern im Unternehmen
Erstellung von Eröffnungsbilanzen
Erstellung von Auseinandersetzungs-/ Zwischenabschlüssen
Weitere Leistungen: